AGBs von Herbert Lüthi

AGBs von Fly High Zermatt Herbert Lüthi

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hängegleiter-Passagierflüge

2.Der Passagier bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

3. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

4. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.

5. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen.

6. Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Aus-wirkungen haben könnten.

7. Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Fly High Zermatt Herbert Lüthi hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung von Fly High Zermatt Herbert Lüthi für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

8. Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterli-chen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig Fly High Zermatt Herbert Lüthi eine schriftliche Einverständniser-klärung vorgelegt werden.

9. Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagier-fluges möglich ist oder nicht.

10. Annulliert der Passagier den Flug, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:
a) Bei einer Annullation von mehr als 60 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der volle Flug-preis zurückerstattet.
b) Bei einer Annullation von 60 – 31 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% des Flug-preises zurückerstattet.
c) Bei einer Annullation von 30 – 11 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Flug-preises zurückerstattet.
d) Bei einer Annullation von 10 – 0 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 0% des Flugprei-ses zurückerstattet.

11. Bei einer Annullation vom Flug durch den Piloten wird der volle Betrag rückerstattet.

12. Trifft der Passagier zu spät am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der vereinbarte Preis geschuldet und der Pilot behält sich vor, den gebuchten Flug zu ändern oder nicht durchzuführen.

13. Der Pilot entscheidet über das Mitführen von Mobiltelefonen und Kameras.

14. Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich Fly High Zermatt Herbert Lüthi nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlässt.

15. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Fly High Zermatt Herbert Lüthi Zermatt Schweiz zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Zermatt, 16. April 2023

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